gefragt von administrator am 30.11.1999

Maßgebliche Mietfläche beim Mieterhöhungsverfahren

Maßgebliche Mietfläche beim Mieterhöhungsverfahren

Es ist im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens auch dann auf die tatsächliche Wohnfläche abzustellen, wenn der Vermieter im Mietvertrag eine niedrigere Wohnfläche angegeben hat.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.06.2001, Aktenzeichen: 311 S 15/01, ZMR 2001, S. 713.

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mietfläche kleiner als vereinbart
Mietminderung bei falscher Mietfläche mit Quadratmeterpreis
Mietfläche bei Mieterhöhung
Maßgebliche Mietfläche beim Mieterhöhungsverfahren
Maßgebliche Mietfläche beim Mieterhöhungsverfahren