Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Verwirkung von Mieterhöhung

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Verwirkung von Mieterhöhung

Hat es der Vermieter über einen Zeitraum von fast 4 Jahren unterlassen, eine indexbedingte Mietzinserhöhung gegenüber dem Mieter geltend zu machen, kann dieser unter Umständen dem nunmehrigen entsprechenden Zahlungsbegehren den Einwand der Verwirkung entgegenhalten.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.3.1999, Aktenzeichen: 10 U 113/98.
Stichwörter: mieterhöhung + verwirkung

0 Kommentare zu „Verwirkung von Mieterhöhung”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net