gefragt von administrator am 30.11.1999
Außerordentliche Kündigung bei Gewerberaum
Außerordentliche Kündigung bei GewerberaumKann ein Mietverhältnis über Gewerberäume außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, gilt für die Zeit vor der Anwendbarkeit der Bestimmungen des Mietrechtsreformgesetzes (§ 580 a Abs. 2, 4 BGB n.F.) die Kündigungsfrist des § 565 Abs. 1a BGB a.F..
BGH, Urteil vom 08.05.2002 - Aktenzeichen: XII ZR 323/00
