gefragt von administrator am 30.11.1999

Außerordentliche Kündigung bei Gewerberaum

Außerordentliche Kündigung bei Gewerberaum

Kann ein Mietverhältnis über Gewerberäume außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, gilt für die Zeit vor der Anwendbarkeit der Bestimmungen des Mietrechtsreformgesetzes (§ 580 a Abs. 2, 4 BGB n.F.) die Kündigungsfrist des § 565 Abs. 1a BGB a.F..

BGH, Urteil vom 08.05.2002 - Aktenzeichen: XII ZR 323/00

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