gefragt von administrator am 30.11.1999
Unerlaubte Untervermietung
Unerlaubte UntervermietungEine nicht genehmigte Untervermietung berechtigt den Vermieter nicht zur fristlosen Kündigung, wenn er seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund hätte versagen können und ein solcher nicht dargetan ist.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 - Aktenzeichen: 10 U 105/01.
