Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Sondernutzungsrecht für Funkfeststation

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Sondernutzungsrecht für Funkfeststation

Die Auslegung der Teilungserklärung kann ergeben, daß eine Funkfeststation' auch von mehreren Mobilfunkanbietern genutzt werden darf, mit denen der Sondernutzungsberechtigte entsprechende Verträge geschlossen hat. Ein entsprechendes Sondernutzungsrecht kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluß, sondern nur durch eine Vereinbarung beschränkt werden.

OLG Köln, Beschluß vom 28.02.2002 - AZ 16 Wx 30/02, ZMR 2002, S. 702

0 Kommentare zu „Sondernutzungsrecht für Funkfeststation”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net