gefragt von administrator am 30.11.1999

Reparatur auf Mieter's Kosten???

Hallo zusammen,
zuerst mal die Ausgangssituation: Eingezogen am 01.09.04 , Ausgezogen am 30.07.05(am gleichen Tag Übernahme und Schlüsselübergabe an Nachmieter).
Ich habe nun folgendes Problem: Mein Vermieter will nun dass ich Kosten für die Reparaturen des Herds übernehme(nur die Kontrollleuchten sind defekt). Jedoch war schon bei meinem Einzug (am 01.09.05) dieser Defekt vorhanden. Zudem will er noch, dass ich z.b. Abzugsfilter auswechsel usw...
Wie ist hier die rechtliche Lage, muss ich wirklich zahlen? Oder muss der Vermieter die Kosten übernehmen?

Über Meinungen zu diesem Fall wäre ich dankbar.
Ich fühl mich unfair behandelt, da ich den "Schaden" ja nicht verursacht habe.
Danke.
Stichwörter: kosten + mieters + reparatur

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