gefragt von administrator am 30.11.1999

Streichen bei Auszug nach 3/4 Jahr ?????

Hallo,
wir wohnen jetzt seit Januar 05 in der Wohnung. Jetzt habe ich gehört, dass man erst nach Minimum 1 Jahr renovieren muss.

Wenn ich also vorher ausziehe muss ich gar nicht renovieren?

Wir haben die Tapeten so übernommen, wie sie der Vermieter hinterlassen hat. Er hat bei Auszug nicht gestrichen.

Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung besenrein übergeben werden muss. Jedoch hat der Vermieter handschriftlich in die "sonstiges" Zeile "Streichen bei Auszug auf Wunsch des Vermieters" geschrieben.

Müssen wir streichen??
Stichwörter: auszug + jahr + streichen

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