gefragt von administrator am 30.11.1999

Neuer Mietvertrag oder Umwandlung?

Hallo, wohne seit 5 Jahren in einem 2-Familienhaus und möchte nun die freigewordene zweite Wohnung auch anmieten, also das ganze Haus, und die zweite Wohnung selbst untervermieten. Der Vermieter ist auch einverstanden. Nun weiß ich nicht, ob es günstiger ist, einen ganz neuen Mietvertrag für das Haus abzuschließen, oder meinen bestehenden zu erweitern. Gibt es da Unterschiede. Wäre für schnelle Tipps dankbar, da ich morgen(Montag) mit dem Vermieter verhandeln soll. Gruß an alle.
Stichwörter: mietvertrag + neuer + umwandlung

Antworten

antwort von capo am
...häh...
Die mietest die 2.Wohnung an.
Behälst die 1.Wohnung.

Also gibt's einen neuen Vertrag für die 2.Wohnung.
Ein neuer Vertrag für die erste Wohnung ist nicht doll.
weil meistens teurer...

Den Vertrag für die Untermiete ist dann dein ding, ebenso wie die Abrechnung, die Haftung für den Untermieter usw...

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mietvertrag nur vom Ehegatten unterschrieben
Mietvertrag; Untermiete und Untervermietung
Mietvertrag; Mietaufhebungsvertrag
Mietvertrag; Ehescheidung wer bekommt d. Wohnung
Mietvertrag DDR, Begehung der Wohnung