gefragt von administrator am 30.11.1999

Bürgschaft und Kaution gelten nicht zusammen?stimmt das?

Mein neuer Vermieter sagt, dass mein Vater in den Mietvertrag mit rein muss, da er keine Bürgschaft von ihm nehemn darf, weil die unwirksam ist, da er auch Kaution verlangt.Stimmt das? Müsste mein Vater Zweitwohnsitzsteuer zahlen, wenn er auch Hauptmieter wird?

Antworten

antwort von Tomraid am
Hallo Franziskaf,

ja da hat der Vermieter Recht.

Entweder nur Bürgschaft oder nur Kaution. Nur eines geht.

Die andere Frage mit der Zweitwohnsitzsteuer kenne ich nicht.

MfG

antwort von alex29 am
Hallo,
nehme mal an, du bist Student..., oder?! Witzigerweise haben wir(WG) bzw. ich immer Kaution hinterlegt sowie eine Bürgschaft unserer Eltern vorgelegt. Wußte gar nicht, dass das nicht geht... is ja ´n Ding! Hat aber nie jemanden gestört.
Von wegen Zweitwohnsitzsteuer... davon hab ich noch nie was gehört.. im Gegenteil: Als ich mal zwei Wohnungen in zwei verschiedenen Städten zur Miete hatte, konnte ich die zweite Wohung sogar steuerlich absetzen beim Lohnsteuerjahresausgleich,... hab also noch Geld zurückbekommen, das funktioniert in jedem Fall. Kann mir nicht vorstellen, dass dein Vater eine Steuer wegen des zweiten Wohnsitzes zahlen muss..., hört sich auch nicht wirklich logisch an, wie kommst du auf sowas?
Gruß, alex29

antwort von administrator am
Nur weil es *früher* sowas nicht gab..
Mittlerweile gibt es viele Städte, die Zweitwohnsitzsteuer erheben, weil sie beim Finanzausgleich zu kurz kommen, wenn es sich nicht um einen Erstwohnsitz handelt.
Ob deine Stadt sowas erhebt, kannst du wohl beim Meldeamt nachfragen.

Vom Ausschluss Kaution/Bürgschaft hab ich noch nie was gehört, für mich macht es auch keinen Sinn. Eine Kaution schützt ja nicht vor noch höheren Forderungen.

antwort von administrator am
falls die kaution 3 nkm beinhaltet (also höchstsatz) ist die bürgschaft nichtig. bundesgerichtshof urteil, einfach mal googeln.

antwort von immomaster am
ich glaub hier handelt es sich um ein mißverständnis.

richtig ist, dass ich nicht neben der barkaution noch für die kaution eine bürgschaft nehmen darf.

hiervon unterscheidet sich aber die mietbürgschaft.

selbstverständlich kann ich zusätzlich mir von einem bürgen eine Selbstschuldnerische Mietbürgschaft gem. § 765 BGB geben lassen.
das hat mit der kaution garnichts zu tun.

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