gefragt von administrator am 30.11.1999

Rückzahlung der Kaution

Ich habe eine Frage, wo mir vielleicht jemand weiterhelfen kann.

Mein Mann und ich sind Ende Juni aus unserer Wohnung ausgezogen, wo wir etwas über 3 Jahre wohnten. Die Wohnung war mit einem PVC-Boden verlegt. Durch einen Schreibtischstuhl mit Rollen hat sich der Boden an einer Stelle gewellt. Beim Auszug rückte mein Mann einen Schrank von der Wand und musste feststellen, dass sich der Boden unter der Abschlussleiste herauszog, d.h. dass der Boden nur mit doppelseitigen Klebebändern am Rand befestigt war, und selbst dies teilweise nicht richtig. Überhaupt war es eine sehr schlechte Verlegung, da die Übergänge zu den einzelnen Räumen durch Lücken von mehreren Milimetern versehen waren. Den Teppichboden könnte mein Mann jedoch zum Glück wieder unter die Abschlussleiste drunter schieben, so dass dort kein weiterer Schaden entstanden ist.

Jetzt will der Vermieter sich überlegen einen Teil der Kaution einzubehalten wegen des an einer Stelle gewellten Bodens. Obwohl ich der Meinung bin, wenn der Boden richtig verklebt worden wäre, wäre dies wohl auch nicht passiert.

Meine Frage lautet: Darf der Vermieter einen neuen Boden verlegen auf Kosten unserer Kaution oder fällt es eher unter die Rubrik "Renovierung"? Diesbezüglich ist nämlich nichts im Mietvertrag vereinbart. Als wir die Wohnung bezogen haben, haben wir z.B. selbst gestrichen, so dass dies ein evtl. Nachmieter auch selbst tun muss. Auch hat mein Mann die Stromversorgung neu überarbeitet, da diese nicht richtig funktionierte bzw. verkehrt angeschlossen war.

In der Küche haben wir z.B. eine Seite mit Kacheln versehen, von denen wir auch die restlichen Kacheln dort gelassen haben, um die Küche damit evtl. vervollständigen zu können.

Könnte man rechtlich so etwas miteiander verrechnen?

Liebe Grüße und vielen Dank im voraus für evtl. Antworten.

Susanne
Stichwörter: kaution + rückzahlung

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