gefragt von administrator am 30.11.1999
Schönheitsreparatur bei vorzeitigem Auszug?
Hallo,beim Einzug in meine jetzige Wohnung war diese frisch renoviert (gestrichen). Im Mietvertrag steht, dass Wohn- und Schlafräume alle 3 Jahre renoviert werden müssen. Seit meinem Einzug sind jedoch erst 26 Monate vergangen. Der Zustand der Räume ist sehr gut, lediglich einige kleine Stellen müssten ausgebessert werden (z. B. Dübellöcher oder kleine Kratzer). Wie sollte denn in einem solchen Fall verfahren werden? Ein Ausbessern würde (schon aufgrund unterschiedlicher Farbnuancen) sichtbare Stellen hinterlassen, eine komplette Renovierung ist jedoch weder per Mietvertrag vorgeschrieben, noch tatsächlich notwendig.
Vielen Dank für Eure Tipps und Ratschläge!
Antworten
antwort von Tomraid am
Hallo Waldfee,mache doch erstmal einfach eine Vorabbesichtigung mit dem Vermieter, dann klärt sich schnell einiges aus.
Bei Frauen werden viele schwach und es wird oftmals ein Auge zugedrückt!
Versuche es erstmal.
MfG
