gefragt von administrator am 30.11.1999
Verstopfte Spüle muss vom Mieter behoben werden
Verstopfte Spüle muss vom Mieter behoben werdenVerstopft ein Mieter die Spüle mit Essensresten, so muss er auch die Kosten für die Säuberung tragen.
Ein Mieter hatte von seinem Vermieter verlangt, seine verstopfte Spüle durch einen Installateur säubern zu lassen, was auch geschah. Als der Vermieter aber erfuhr, dass die Verstopfung aus verhärtetem Fett und Essensresten bestanden hat, forderte er die Reinigungskosten von 80 Euro vom Mieter zurück. Im Prozess stellte sich heraus, dass der Mieter die Warmwasserzufuhr zur Spüle unterbrochen hatte. Er hatte das Geschirr um Energie zu sparen immer nur mit kaltem Wasser abgewaschen und Essensreste einfach in den Abfluss gespült. Das Gericht wertete dieses Spülverhalten als vertragswidriger Gebrauch der Mietsache und entschied, dass der Mieter die 80 Euro zurückzahlen müsse.
AG Ibbenbühren
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3 C 45/2000
