gefragt von administrator am 30.11.1999
Untermieter
Hallowir möchten meine Schwiegermutter mit in unser Haus ziehen lassen. Sie erhält Hartz IV. Bei uns würde sie zwei Zimmer bekommen und ein extra WC. Küche würde von uns allen gemeinsam benutzt. Insgesamt wären es ca. 50 qm. Jetzt stellt sich die Frage, wie wir den Mietvertrag für´s Sozialamt ausstellen, da es ja keine abgeschlossene Wohneinheit ist. Ist es besser sie als Untermieter zu nehmen oder sollen wir den Mietvertrag als "Miete mit Küchenbenutzung" schreiben.
Wäre schön, wenn uns jemand helfen könnte!
Marina und André
