gefragt von administrator am 30.11.1999

Gartenpflege Zuständigkeitsänderung im Mietvertrag zulässig?

Hallo. Im Mietvertrag steht das für die Gartenpflege der Vermieter zuständig ist. Vor ein paar Tagen ist die Vermieterin gestorben und Ihre Schwester ist für das Mietobjekt jetzt zuständig. Kann die neue Vermieterin die Rausgabe des Mietvertrags verlangen, um die Gartenpflege dem Mieter zuzuweisen???? Habe die Wohnung vor etwa 3 Jahren unter der Voraussetzung gemietet das keine Gartenpflege notwendig ist. Wer kennt sich da aus??? Gruss Ingo

Antworten

antwort von capo am
Trotz Tod alles beim alten. keinen neuen Vertrag abschließen, dann bleibt alles beim alten. Wahrscheinlich ist die neue Vermieterin etwas unbedarft, also wäre ein Gespräch angebracht. Immerhin schützt das Gesetz den Mieter, aber das muss wohl nicht die Insolvenz der neuen Vermieterin provozieren. Wenn sie das nicht unbedingt tragen kann, wäre ein Entgegenkommen seitens der Mieter vielleicht hilfreich. Aber das ist nur der "worst case".
Ansonsten bleibt, wie gesagt, alles beim alten...

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