gefragt von administrator am 30.11.1999

Was darf ein Vermieter an Nebenkosten abrechnen

Darf ein Vermieter folgende Nebenkosten an den Mieter umlegen? Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Oberflächenwasser und Wasser-Kanalgebühren.


Wer kann mir weiter helfen.


Gruß Krisi
Stichwörter: abrechnen + nebenkosten + vermieter

Antworten

antwort von Deadleaf am
Hallo
[quote:9f1e9]zu den Betriebskoten gehören:Grundsteuer, Wasser, Heizungs und Warmwasserkosten, Kosten für Peronen und Lastenaufzug, Strassenreinigung, Müllbeseitigung, Entwässerung, Beleuchtung, Gartenpflege, Schornsteinreinigung, Sach und Haftpflichtversicherungen, [b:9f1e9](Feuer, Sturm und Wasserschäden, Kosten der Glasversicherung, der Elementarschadenversicherung, der Haftpflichtversicherungen für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug)[/b:9f1e9] Hauswart, Gemeinschaftsantenne oder Bretbandkabelnetz, maschinelle Wascheinrichtungen, Hausreinigung, Ungezieferbekämpfung und sonstige Betriebskosten.
Es muss sichum laufende, regelmässig wiederkehrende Kosten im Zusammenhang mit dem Haus oder dem Grundstück handeln. Einmalige Kosten sind nie Betriebskosten.[/quote:9f1e9]

Was ist bitte Oberflächenwasser??

Hausratversicherungen und Mietverlustversicherungen gehören nicht dazu.

antwort von capo am
[quote:6f72f]Was ist bitte Oberflächenwasser??[/quote:6f72f]

Das Regenwasser, dass von befestigten Grundstücksteilen in die Kanalisation abgeführt wird.
Ist eine regelmäßige Zahlung und gehört zur Bewirtschaftung des Grundstücks. Kein Grundstück ohne Oberflächenwasser. Somit ebenfalls unter Kosten der Entwässerung aufgeführt.
Ebenso die Kanal-Entwässerungskosten. Sogar die Entwässerungspumpe ("pumpensumpf") ist umlegbar.

antwort von Deadleaf am
[quote="capo":60e41][quote:60e41]Was ist bitte Oberflächenwasser??[/quote:60e41]

Das Regenwasser, dass von befestigten Grundstücksteilen in die Kanalisation abgeführt wird.
Ist eine regelmäßige Zahlung und gehört zur Bewirtschaftung des Grundstücks.[/quote:60e41]

Aso, danke. :)
Aber fand ich schon immer unverschämt, dass man für Regenwasser zahlen muss. Sehr seltsame Abzocke. :roll:

antwort von capo am
Ein wenig schon, aber wenn das dann auch aufbereitet wird und somit dem Trinkwasser zugeführt wird, können wir Italien noch was abgeben. :D

Um das zu umgehen: einfach nicht befestigen. Dann versickert alles und Oberflächenwasser gibt es dann nur vom Dach :D

antwort von Deadleaf am
[quote="capo":f1d72]Ein wenig schon, aber wenn das dann auch aufbereitet wird und somit dem Trinkwasser zugeführt wird, können wir Italien noch was abgeben. :D[/quote:f1d72]

Okay, in dem Fall kann man ein Auge zudrücken. :wink:

antwort von Krisi am
Vielen Dank für die Antworten. Ich wohne im eigenen Haus und bin leider nicht auf dem laufenden was das Mieten betrifft. Aber das erste Vögelchen verläßt das Nest.
:?

antwort von administrator am
Wie ist es, wenn in dem Gebäude seit 1998 Wohnungen vermietet werden, ich einen Mietvertrag schließe und dann erst ein Graben zur Entwässerung gebaut wird (vorher nicht im Vertrag enthalten). Muß ich die Säuberungskosten dieses nachträglichen Grabens tragen?

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