gefragt von administrator am 30.11.1999

instandhaltung - betriebskosten?

Hi,

ich hab ein kleines problem, meine vermieter wollen mir instandhaltungskosten in die betriebskosten reinrechnen, dürfen die das?
in den kosten ist die (ungefragte)neuinstallation der gegensprechanlage (war eigentlich net kaput), und die (ungefragte)neuinstallation des elektr. gartentors(war ah net kaputt)

In den Betriebskosten dürfen lt. Mietrechtsgesetz § 21 diese Art der Instandhaltungkosten nicht an den Mieter weiterverrechnet werden - richtig?

die hausverwaltung schreibt mir folgendes zurück:
ch darf auf den § 24 MRG (2) verweisen - hier lautet es
Zu den besonderen Aufwendungen zählen auch die Kosten für die Betreuung von Grünanlagen sowie für den Betrieb von sonstigen Gemeinschaftsanlagen, die allen Mietern zur Verfügung stehen.


könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen? vielen dank, glg wiggerl
Stichwörter: betriebskosten + instandhaltung

Antworten

antwort von wiggerl am
hab i vergessen..: es geht mir net um die garten-kosten, die sind wurst, es geht um die gegensprechanlage und das elektr. gartentor...
lg
wiggerl

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