gefragt von administrator am 30.11.1999

Ab wann Besichtigungstermine bei fristgerechter Kündigung?

Hallo! Ich habe meine Wohnung fristgerecht (3 Monate Kündigungsfrist)zum 01.09.2005 gekündigt. Jetzt würde ich gene mal wissen:
1: Hat mein Vermieter nun das Recht, schon jetzt Besichtigungstermine zu vereinbaren (3 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses) ? oder gibt es da eine gewisse "Schonfrist" für mich?
2: Wie oft in der Woche, im Monat kann er Besichtigungstermine vereinbaren?
Ich bedanke mich im vorraus für eure Antworten!!!
MFG Armin W.

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Wann ist eine Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar?
kündigung nur 2 mal im Jahr möglich
Mietvertrag DDR, Kündigung
Kündigung, wie mache ich es richtig
wann eine Betriebskostenabrechnung vom Vermieter an den Miet