gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkostenabrechnung bei Umzug

Guten Tag,

ich habe eine grundsätzliche Frage zur Nebenkostenarbrechnung:

Ich bin zum 31.03. d. J. aus meiner Wohnung ausgezogen. Die Nebenkosten wurden bisher immer für den Abrechnungszeitraum Jan. bis Dez. abgerechnet. Bis wann muss der Vermieter seine Nebenkostenabrechnung für das anteilige Jahr vorlegen?

Am Ende des Abrechnungszeitraumes, also 31.12.04 plus Vorlagefrist max 12 Monate? Oder zählt der Abrechnungszeitraum hier bis Ende der Mietzeit, also 31.03.04 plus max 12 Monate?

Danke für eure Hilfe!
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + umzug

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Keine Nebenkostenabrechnung bekommen
Nebenkostenabrechnung , Verrechnung mögich?
Nebenkostenabrechnung
Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Nebenkostenabrechnung verjährt?