gefragt von administrator am 30.11.1999
Vorläufige Kündigung des Mietverhältnisses. Geht das?
Hallo.Ich möchte meinen Mietvertrag kündigen, weil ich meinen Studienplatz wechseln muss und deshalb die Wohnung vor Ort nicht mehr brauche. Der Mietvertrag läuft aber noch ein halbes Jahr. Mir wurde vom Vermieter die mündliche Zusage gemacht, dass ich in solch einem Fall einen Nachmieter finden müsste, aber jetzt habe ich erfahren, dass dieser vom Vermieter auch abgelehnt werden kann und ich auf dem Mietvertrag sitzen bleibe.
Deshalb meine Frage: Wie kann ich das Mietverhältnis frühzeitig beenden?
MfG
asdf001
Antworten
antwort von Oliver Curd am
Hallo,für Sie ist das ein Härtefall, wenn sie nicht aus Ihrem befristeten Mietvertrag nicht herauskommen. Für solche Härtefalle haben Gerichte ( OLG Karlsruhe RE WM 81,173; OLG Hamm WM 95,577) Ausnahmen zugelassen z.B.: der Mieter muss aus beruflichen Gründen (auch Studium ) in eine andere Stadt ziehen (LG Berlin GE 89,415; LG Bielefeld WM 93,118;LG Hamburg WM 88,125 )
O.C
