gefragt von administrator am 30.11.1999
Beweislast über Zahlung der Mietkaution?
Hallo zusammen,ich bin letztes Jahr im Dezember 2004 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Mein bisheriger Vermieter weigert sich die Mietkaution zurück zu zahlen, obwohl er keinen Mangel an der Wohnung feststellen konnte (Abnahmeprotokoll liegt vor). Als ich ihn nun per Brief aufforderte zu zahlen, bekam ich einen Brief zurück indem er schreibt, dass er die Mietkaution überhaupt nicht bekommen hat. Leider habe ich ihm das Geld damals bar bezahlt, und auch keine Quittung bekommen. Im Mietvertrag war eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten angegeben (zahlbar bis Juli 2002).
Liegt in diesem Fall die Beweislast bei mir oder kann ich mich darauf berufen, dass im Mietvertrag eine Zahlungstermin ausgemacht war und dass bei Stillschweigen die Zahlung somit anerkannt war?
Vielen Dank für Euere Antworten
Manuel
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antwort von administrator am
Der VM wäre sicher nicht gezwungen sich bei einer nicht gezahlten Kaution zu beschweren. Die Beweislast der Kautionszahlung sollte beim Mieter liegen.
antwort von Manuel am
[quote="Anonymous":ac614]Der VM wäre sicher nicht gezwungen sich bei einer nicht gezahlten Kaution zu beschweren. Die Beweislast der Kautionszahlung sollte beim Mieter liegen.[/quote:ac614]wieso wäre ein VM nicht gezwungen eine nicht gezahlte kaution einzufordern? es ist doch im umgekehrten fall bei der mietzahlung auch der fall, dass er die miete bei ausbleiben der zahlung einfordern muss.
heisst das in meinem fall, dass das bar bezahlte geld hiermit verloren ist und ich sogar eventuelle betriebskostenabrechnungen ohne verrechnungsmöglichkeit noch hinnehmen muss?
laut vertrag war eine zahlungstermin vereinbart, den ich pünktlich getätigt habe. das stillschweigen für über zwei jahre nach dem vereinbarten zahlungstermin könnte man doch als akzeptierten kautionszahlung interpretieren oder nicht?
antwort von alex29 am
Hallo,also nach meinem Verständnis würde ich dir zustimmen. Denn: im Mietvertrag steht ganz klar eine Kaution, unterschrieben ist der von VM und Mieter. Meiner Meinung heißt das auch, dass die Kaution gezahlt wurde. Da ich aber von genau sowas keine Rechtslage kenne empfehle ich dir einen anwaltlichen Rat. Falls du Student sein solltest, ein Tipp: Bekommst beim Studiwerk einen Schein ausgestellt mit dem du eine einmalige kostenlose Rechtsberatung erhälst.
Viel Erfolg,
alex29
P.S.: Auf jeden Fall was gelernt: Niemals Kohle rausgeben ohne Quittung!!!
antwort von administrator am
Hi,nun sooo einfach mache ich euch das hier aber nicht
Eine Quittung kann doch auch mal verloren gehn
Im Vertrag wurde die Kaution fest verankert, also bestehe per Anwalt auf die Rückzahlung der Kaution.
Wer nichts unternimmt verliert immer.
Im Übrigen ist der Vermieter schon im Verzug da er die Kaution max. 6 Monate nur festhalten darf.
Gib doch nen Zeugen an
Gruß
Gast
