gefragt von administrator am 30.11.1999

Heizungsraum verschließen?

mein vermieter will nach renovierung den heizungsraum abschließen,den ich vorher als abstellraum nutzte und in dem er nun die gasheizung installieren will, mit der begründung, im heizungsraum dürfe nichts anderes untergebracht sein...im mietvertrag ist der raum aber drin...
darf er das einfach, ohne daß ich die heizung selber regeln kann?
Stichwörter: heizungsraum + verschließen

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