gefragt von administrator am 30.11.1999

Nichteinhaltung der Hausordnung

Hallo ich wohne in einem Haus mit 5 Mietparteien.
Davom weigern sich 3 Mietparteien den Flur den Keller und die Aussenanlagen zu reinigen. Ich habe mich mehrmals bei der Hausverwaltung mündlich beschwert. Ich möchte eine Mietminderung geltend machen. Seit 10 Wochen ist in der entsprechenden Etage nicht mehr gereinigt worden.
1. Welche Frist kann ich der Hausverwaltung setzen?
2. Welche Mietminderung währe angemessen?
Stichwörter: hausordnung + nichteinhaltung

Antworten

antwort von Deadleaf am
Hallo
Soweit ich weiß, kann der Vermieter ein Putzkraft einstellen und die Unkosten auf die umlegen, die sich weigern.
Ob du die Miete deswegen mindern kannst, glaube ich nicht.

antwort von Tomraid am
Hallo,

nun der Vermieter macht nichts...jo so sind sie..hehehe

Also du kannst den Vermieter eine Frist zur Beseitigung dieses mangels auffordern mit 14 Tg.

Bei dieser frist teilst du jetzt schon eine evtl. Mietminderung von 5% mit.

Sollte bei nochmaligem Fruchtablauf dieser Frist (2x) keine Änderung erfolgen, kannste sehr gelassen 5% von der Grundmiete einbehalten.

Der Vermieter darf die Treppenhausreinigung nicht einfach durch eine Firma ausüben. Dieses stellt eine einseitige Vertragsänderung dar und er muß diese Kosten selber tragen.

Was er jedoch machen kann ist, diese Rechnung deinem Nachbar aufbrummen.

Hoffe ich konnte etwas helfen.

MfG

Tomarid

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