gefragt von administrator am 30.11.1999

Mahnung per Einschreiben?

Hallo!

Wenn man den Vermieter zur Beseitigung eines Mangels an der Wohnung telefonisch auffordert, und der Vermieter sich nicht rührt, kann man ihn mahnen und ihm eine Frist setzen. Bei Ablauf der Frist kann man dann selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten mit der Miete verrechnen. Glaube ich zumindest. :roll:

Aber wie sollte man das im Detail tun?

Ich denke, die Mahnung mit Fristsetzung sollte man zu Beweiszwecken per Einschreiben schicken.
Muss es ein Einschreiben mit Rückschein sein?
Kann man vom Vermieter auch die Kosten des Einschreibens ersetzt verlangen?

Und wie lang muss die "angemessene" Frist mindestens sein? (zB bei einem sich im Wiederaufbau befindlichen Wespennest außen am Fenster?)


Danke im Voraus für eine Hilfe und beste Grüße!
Stichwörter: einschreiben + mahnung

Antworten

antwort von administrator am
Wie wäre es, wenn Sie die 12Ct in ein Telefongespräch mit der Feuerwehr investierten ?
Die kümmern sich um die Wespen.

Das ist übrigens kein Mangel IN der Wohnung

Gruss det11

antwort von Tomraid am
Hi,

ein Wespennest würde ich nicht von der Feuerwehr wegmachen lassen, dass kann verdammt teuer werden.

Ich rate hier zu einem Kammerjäger zu gehn bzw. bei uns heist das Schädlingsbekämpfung.

Was den Mangel betrifft kann man sagen, wenn die Mieter eingeschränkt sind wegen diesem Befall, ist ein Mangel vorhanden und muss bzw. sollte eine schriftliche Mängelanzeige beim vermieter ergehen. 14 Tage reichen da alle male.

Kosten hierfür per Einschreiben etc. können da nicht geltend gemacht werden.

Nach Fristablauf kann aber eine Nachfrist gesetzt werden und eine damit Inhaltliche Mietminderung gelten gemacht werden.

Ist adas Wespennest aber draussen unter der Rinne und stört kaum, sollte man etwas höflich am Telefon reagieren :-)

Anzeigepflicht am Vermieter...mit dem Worten wir haben uns verplichtet gefunden ihnen dieses mitzuteilen. :D

MfG

Tomraid

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