gefragt von administrator am 30.11.1999

Neue Regelung Kündigungsfrist

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf die neue Regelung der Kündigungsfristen für Altmietverträge. Im Januar 2005 habe ich meinen Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Jahr (zum 31.01.2006) gekündigt, da ich seit über 10 Jahre Mieter in derselben Wohnung war. Wenn ich bis zum Ende Juni 2005 nochmal kündige, wäre diese 2. Kündigung (mit der neuen Regelung bis zum 30.09.2005) gültig oder bleibt die 1. Kündigung maßgebend ?
Ich bedanke mich im voraus für jede Info. Mit freundlichen Grüßen,

Jacques
Stichwörter: kündigungsfrist + neue + regelung

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hi,

nochmals kündigen, dann greift neue Frist.


o
mfg.o.c

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Kündigungsfrist trotz Nachmieter
Wohnungsbesichtigung und neue Mieter
Neue Wohngeldberechnung bei mehr Einkommen
Suche dringend neue Wohnung in Bonn!!!
umbau während der kündigungsfrist