gefragt von administrator am 30.11.1999
baulärm -minderung obwohl im nachbarhaus?
Hallo.Im Februar bin ich umgezogen, eigentl. eine traumwohnung.
wäre da nicht der unerträgliche baulärm.
2 häuser weiter wird ein theater renoviert, das kann noch jahre dauern, ab 7 uhr morgens "muss" man praktisch die fenster geschlossen halten, wegen dem lärm.
sogar samstags hämmer die handwerker.
kann ich die miete wegen lärms auch dann mindern, wenn die arbeiten nicht am haus durchgeführt werden u. ist es überhaupt zulässig am samstag bauarbeiten zu machen?
gruesse.
peter
Antworten
antwort von Oliver Curd am
Hallo,Minderung nur zulässig, wenn Sie den Umstand bei Abschluss des Mietvertrages nicht kannten.
Lärmbelästigung (Bauarbeiten)
LG Darmstadt, Urteil vom 03.05.1982 - 39 C 1706/81, WM 1984, S. 245 (Übermäßiger Baulärm in einem Neubaugebiet).
25 %
Übrigens darf Samstag gearbeitet werden.
mfg
o.c
