gefragt von administrator am 30.11.1999
können Schuhregal und Schuhe im Hausflur verboten werden?
Hallo,hier im Haus hat die Eigentümerversammlung folgendes beschlossen: Es dürfen keine brennbaren Gegenstände, keine Schuhe, Regale ..... im Hausflur oder Kellergang (Gemeinschaftseigentum) abgestellt werden. Wir müssen Sie bitten, dieses zu entfernen.
Es handelt sich um ein Schuhregal ca. 80*30*25. Der Abstand zum Treppengeländer beträgt etwas über 1 m.
Kann uns jemand helfen, ob das so zulässig ist. Die angeführten Paragraphen aus NbrandSchG, NBauO, BVNBauO waren super allgemein und nicht konkret.
Vielen Dank für jede Hilfe!!
Martin
Antworten
antwort von administrator am
Der Schuhschrank im Treppenhaus ist unter allen Umständen nicht erlaubt. Gerichte haben zur reinen Schuhfrage keine einheitliche Meinung. Es heißt in den Urteilen "Bei Regenwetten dürfen Schuhe vorübergehend im Treppenhaus im Bereich der eigenen Tür abgestellt werden". Aber von der Logik: Sowohl mit einem Schuhschrank und mit den
antwort von Blumenkind am
[quote="bastille"]Der Schuhschrank im Treppenhaus ist unter allen Umständen nicht erlaubt. Gerichte haben zur reinen Schuhfrage keine einheitliche Meinung. Es heißt in den Urteilen "Bei Regenwetten dürfen Schuhe vorübergehend im Treppenhaus im Bereich der eigenen Tür abgestellt werden". Aber von der Logik: Sowohl mit einem Schuhschrank und mit den
Was ist aber, wenn der Vermieter einen Schuhschrank im Treppenhaus jahrelang geduldet hat, nun aber den Mietern mit einer Kündigung droht, so er nicht erntfernt wird?
