gefragt von administrator am 30.11.1999

Sonderkündigungsrecht wg. Herdausfall?

Hallo!

In unserer WG (Studentenwohnheim) wurden die Herdplatten abgeklemmt, da sie im Falle eines Brandes angeblich ein Verletzungsrisiko darstellen. Als Alternative plant das Studentenwerk ab Oktober die Einrichtung einer Gemeinschaftsküche pro Etage. Mein Mietvetrag endet am 31.08.2004.

Meine Frage ist nun, ob ich auf Grund des fehlenden Herdes die Möglichkeit habe, vor Vertragsende außerordentlich fristlos zu kündigen.

Danke im Voraus, Vera

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Sie haben das Recht auf Mietkürzung,
aber meines wissens nach kein Sonderkündigungsrecht.

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