gefragt von administrator am 30.11.1999
Wer zahlt Glasbruch?
HalloIch betreibe einen Mobilfunkshop. Dieser hat eine sehr große Glasfront.
Dazu habe ich eine Frage.
Wer zahlt den Schaden, wenn die Glasfront durch ein unvorhergesehenes Ereigniss kaputt geht (Vogel etc.)?
Muss ich das zahlen oder der Vermieter?
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Holger
Antworten
antwort von IT-Tier am
Grüß dich Holger!Ich habe folgenden Grundsatz gelernt:
Geht die Scheibe von innen nach außen kaputt, musst du bezahlen (oder deine Hausratvers., falls Glasbruch abgedeckt ist).
Wird die Scheibe von außen nach innen zerstört (durch 3. ) z.b. ein Vogel, Bauarbeiter, abgestelltes Fahrrad usw. bezahlt den Schaden der Verursacher, z.B. die Versicherung des Bauarbeiters, der Junge mit dem Fahrrad usw.
Wenn höhere Gewalt vorliegt, z.B. der Vogel, ein Ast zerschlägt die Scheibe usw. tritt die Gebäudeversicherung des [b:7e33c]Vermieters[/b:7e33c] in Kraft.
Bei weiteren Fragen würde ich mich an deinem Ansprechpartner deiner Versicherungen melden, der weiß genau bescheid.
Grüße aus Wuppertal
