gefragt von administrator am 30.11.1999

erpressung des vermieters?

hallo,

ist es seitens des vermieters rechtens, von einem zu verlangen, wenn man früher aus dem mietvertrag aussteigen will, neben dem nachmieter noch eine bürgschaft für diesen völlig fremden zu unterschreiben und nur so aus dem mietvertrag rauskommt? grenzt das nicht an erpressung oder nötigung?

für eine antwort oder nen heißen tip wären wir dankbar.

lg
darkbijou
Stichwörter: erpressung + vermieters

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
warum sollten sie für jemanden haften, mit dem sie in keiner Weise verbunden sind?

Haftung verweigern!

antwort von administrator am
hi,

das haben wir auch vor, aber er sagt, nur damit lässt er uns vorzeitig aus dem vertrag raus....

danke für die antwort

gruß
darkbijou

antwort von FischkoppStuttgart am
Überlegen sie sich das Risiko!

ist es da nicht besser ein paar monate Miete zu zahlen!
Evtl. können sie sich ja mit den Nachmietern einigen, das diese die Wohnung einen Monat früher übernehmen, um z.B. zu renovieren, umzug in Ruhe zu machen und die zahlen IHNEN dann einen Monat Miete??

Lassen sie sich nicht erpressen. Es kann nur für sie im Ernstfall schlecht ausgehen

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