gefragt von administrator am 30.11.1999
Arbeitslos, 120m² Wohnung, Wohngeld berechtigt????
Hallo!Ich bin seit 30.04.2004 arbeitslos. Ich wohne seit dem 1.12.2003 mit meiner Freundin (nicht arbeitslos) in einer 120m² Wohnung zusammen.
Mein Arbeitslosengeld liegt bei ca. 730€. Die Miete der Wohnung beträgt warm 640€, die ich mir natürlich mit meiner Freundin teile.
Nun ist meine Frage: Bin ich Wohngeld berechtigt? Ich werde aus der Broschüre vom Bundesministerium nicht wirklich schlau...
Bin für jeden Rat dankbar!
Viele Grüsse
Klaus
Antworten
antwort von administrator am
Hi,das Wohngeld berechnet sich nach dem Einkommen, da Sie mit Ihrer Freundin in einer Gütergemeinschaft wohnen, zählt das Einkommen Ihrer Freundin und Ihr Abeitslosengeld zum Haushaltseinkommen und wird wohl zu hoch sein, weiter ist eine 120 qm Wohnung zu groß, für eine Person max. 45 qm für 2 Personen ca. 65 qm.
Sie können es aber einfach mal versuchen, Antrag holen und Ausfüllen, dauert ca. 2 Wochen, dann kommt die Ablehnung oder die Annahme, der Antrag kostet ja nichts
Gruß
antwort von rhw am
[quote="Anonymous":a0593]Hi,das Wohngeld berechnet sich nach dem Einkommen, da Sie mit Ihrer Freundin in einer Gütergemeinschaft wohnen, zählt das Einkommen Ihrer Freundin und Ihr Abeitslosengeld zum Haushaltseinkommen und wird wohl zu hoch sein, weiter ist eine 120 qm Wohnung zu groß, für eine Person max. 45 qm für 2 Personen ca. 65 qm.
Sie können es aber einfach mal versuchen, Antrag holen und Ausfüllen, dauert ca. 2 Wochen, dann kommt die Ablehnung oder die Annahme, der Antrag kostet ja nichts
Gruß[/quote:a0593]
Hallo Gast,
nichts durcheinander bringen, bitte!
Die Wohnungsgröße spielt beim Wohngeld keine Rolle! Es gibt lediglich eine Begrenzung der zuschussfähigen Miete, die u.a. von der Personenzahl abhängig ist. Höhere Mieten werden nur bis zu diesen Grenzen bezuschusst, müssen also für den übersteigenden Teil vollständig selbst getragen werden. Dies ist beim WoG anders als bei Sozialhilfe geregelt.
Im Übrigen: Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen dauert leider in sehr vielen Fällen wesentlich länger als 2 Wochen. Und 'kostet nix' führt leider auch etwas irre: Die beizubringenden Unterlagen kosten zumindest einige Kopierkosten, neben reichlichem Zeitaufwand.
Besser also, man orientiert sich im Vorhinein über die Erfolgsaussichten ...
MfG
rhw
