gefragt von administrator am 30.11.1999
vorübergehende abwesenheit oder endgültige loslösung?
hi!ich wohne seit einem jahr allein, da ich zwecks studium in eine andere stadt gezogen bin. habe jetzt einen antrag auf wohngeld gestellt. allerdings ist die dame vom amt noch nicht ganz davon überzeugt, dass ich nicht mehr in den elterlichen haushalt zurückkehre. was sind denn sog. objektive beweisanzeichen? was wird sie überzeugen?
danke, paula
Antworten
antwort von administrator am
Hallo,Mietvertrag und Nachweis der Mietzahlung sollten 100 % für die "Damen" vom Amt reichen !
Gruß
antwort von administrator am
dachte ich auch...aber sie hat mir auf zwei din a4 seiten erklärt, dass es nicht reicht. leider hat sie mir nicht gesagt, was sie hören bzw. lesen möchte.
antwort von rhw am
Hallo paula,vielleicht hilft die umgekehrte Betrachtungsweise:
Zum Nachweis, dass man noch nicht aus dem Elternhaus 'richtig' weggezogen ist, gilt u.a. die Frage der Häufigkeit von Heimfahrten. Hier werden im Allgemeinen mindestens 6 Heimfahrten jährlich erwartet.
Wenn du also beispielsweise deine Eltern immer nur in den Semesterferien besuchst ...
MfG
rhw
