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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
zum 30.04.04 habe ich ordnungsgemäß meine Wohnung gekündigt. Am 30.04.04 fand die Wohnungsabnahme statt. Mein Vermieter hat u.a. als Mängel einen Riss über 4 Bodenfliesen i.d.Küche festgehalten und beseitigt nun von mir den Schaden zu beseitigen. Das Abnahmeprotokoll hab ich unterzeichnet.

Nun habe ich mich jedoch schlau gemacht und herausgefunden, dass es sich bei diesem Riss um einen Haarriss handelt, den ich nicht verursacht haben kann.

Frage: Kann meiner Vermieter weiterhin von mir verlangen, den Schaden auf meine Kosten zu beseitigen, da ich ja die Abnahme unterzeichnet habe????

Vielen Dank für Eure Antworten

LG
Sandy
Stichwörter: wohnungsabnahmemängel

0 Kommentare zu „Wohnungsabnahme-Mängel”

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