gefragt von administrator am 30.11.1999

Mieterhöhung ????----Härtefall ???

Hallo !

Bin vor ca. 3 Jahren in die Wohnung gezogen ! Nun will der vermieter eine mieterhöhung durchsetzen, obwohl die wohnung mietmägel hat und wir bei vertrags abschlußes eine mündliche vereinbarung auf keine mieterhöhung machten ( der Vorgänger lebte dort 20 Jahre ohne mieterhöhung !!! )

Wie kann ich dagegen vorgehen ? kann man mir die Wohnung kündigen ? Bin sehr krank und könnte dort gar nicht mehr ausziehen, zudem kann ich mir finaziell keine Mieterhöhung "leisten" !

Kann ich irgendwo ein härtefall antrag machen oder eine eidesstaatliche erklärung abgeben ?

Bitte um Hilfe !

Danke
Stichwörter: härtefall + mieterhöhung

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ( § 2 I,1
Wasseruhreneinbau; Modernisierung? Mieterhöhung?
Mietspiegel; Mieterhöhung etc
Mietvertrag DDR, Mieterhöhung nach § 2 MHG
Mieterhöhung gem. Bundesgerichtshof