gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigungsgrund ausreichend?
Vermieter gab folgenden Grund an: Zusammenleben aufgrund persönlicher Streitigkeiten unzumutbar. Diese Streitigkeiten sind: 2x Straßenreinigung vergessen, zu jung (Vermieter über 60, wir 25) und zu [b:f85f2]ruhig[/b:f85f2] (reden zu wenig mit Vermieter). Es gab keine schriftliche Abmahnung. Kam völlig überraschend! Miete immer pünktlich. Kein Mitbewohner (4 Parteien) hat irgendetwas zu bemängeln an uns.Kündigung heute vom 02.05.2004 , Auszugstermin 01.12.2004.
Darf der das? Hat keinen Eigenbedarf angemeldet.
Antworten
antwort von Oliver Curd am
Hi,so wie geschildert, liegt keine erhebliche Vertragsverletzung vor!!!!
Wegen vergessen der Kehrwoche kann er euch nicht raus schmeißen!!!
Verweise ihn auf § 573 BGB der regelt die ordentliche Kündigung des Vermieters:
Vertragsverletzung
Eigenbedarf
Wirtschaftliche verwertung.
§ 573a BGB Erleichterte Kündigung geht auch nicht da mehr als zwei wohnungen im Haus.
Widerspruch einlegen mit verweis auf o.g. §§.
mfG
O C
