gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietminderung - keine Reaktion - Welche Fristen gelten?

Ab wann gelten die Mietminderungen als akzeptiert. Der Mieter reagiert nicht auf unsere Mietminderung. Muss ich nun das Geld für alle Fälle zurücklegen.

Ja und dann noch eine Frage:

Briefe die wir an die in unserem Mietvertrag ersichtliche Adresse des Vermieters senden kommen zurück. Auch Einschreiben mit Rückschein.
Was kann man machen?

Vielen Dank
Beate
Stichwörter: keine + mietminderung + reaktion + fristen + welche

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
1. Sammeln sie beweise der Mietmängel!
2. Geld auf alle Fälle nicht ausgeben, am beste euf einem Sparbuch sammel. (Sparbuch ist kostenlos)
3. Ihr vermieter will nicht, und wird sich auch weiterhin sträuben, mit Ihnen in Irgend einer weise zu kommunizieren.

Bevor sie irgenwas auf eigene Faust unternehmen, z.B. Reparaturen selber beauftragen, selber Zahlen und dann von der Nettomiete abziehen.

Bitte nutzen sie einen Anwalt. Mieterschutzbund evtl zu empfehlen, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

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