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administrator
Frage: ist es rechtmäßig Schönheitsreparaturen zum Auszug selber durchzuführen? Nach welchem Urteil? Kann man sich den bei Einzug pauschal bezahlten Betrag von 900 DM vor dem Auszug wieder auszahlen lassen? Nach welchem Urteil? Bekommt man für die nunmehr 6 Jahre Mietzeit darauf Zinsen (bzgl. unrechtmäßigte Bereicherung)? Nach welchem Urteil?
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In dem Mietvertrag heisst es in der Rubrik Schönheitsreparaturen:
1. Der Mieterverpflichtet sich während der Dauer der Mietzeit (...)
2. Bei Auszug hat der Mieter in jedem Fall und unabhängig seiner eventl. Reparatur- und
Renovierungspflichten auf seine Kosten folgende Schönheitsreparaturen durchführen zu lassen:
(...u.s.w...)
[/quote:f0290]
Hallo Andreas,
du hast gute Chancen, sogar ohne Renovierung rauszukommen <!-- s
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Die Verpflichtung zur Endrenovierung ohne Rücksicht auf den Zustand der wohnung ist nicht zulässig. Dann greift die gesetzliche Regelung nach BGB, wonach der VERmieter für Instandhaltung zuständig ist. Da gibts sogar mehrere BHJ-Urteile zu, bei denen den Vermietern ordentlich der Kopf gewaschen wurde. <!-- s
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Mach dich mal hier schlau: <!-- m --> http://www.bundesgerichtshof.de http://www.bundesgerichtshof.de/ <!-- m -->
Suche in den Entscheidungen nach: VIII ZR 335/02 (WuM 2003, 561)
Dort steht unter anderem: "Die kumulative formularmäßige Überbürdung der turnusmäßigen Schönheitsreparatur- und Endrenovierungspflicht auf den Mieter ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam.
Eine Unwirksamkeit der Gesamtregelung kommt auch dann in Betracht, wenn die Klauseln äußerlich getrennt sind und eine der Klauseln für sich betrachtet unwirksam ist."
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--> Achtung: Das ist nur eine Information, keine Rechtberatung!
Ich drück die Daumen!
Der Vermieterschreck <!-- s
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