Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Wassereinbruch

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Wassereinbruch

Aufgrund eines Wassereinbruchs in Mieträume kann der Mieter die Mieträume während eines Monats nicht uneingeschränkt gewerblich nutzen.

LG München I, Urteil vom 13.11.1985 - 15 S 11147/85, Thieler/Huber, Mietminderungliste von A-Z, S. 112.

Minderung 40 %
Stichwörter: wassereinbruch

0 Kommentare zu „Wassereinbruch”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net