gefragt von administrator am 30.11.1999

Warmwasserversorgung (mangelhaft)

Warmwasserversorgung (mangelhaft)

Wenn die Warmwasserversorgung nicht funktioniert und das Wasser erst nach längerer Auslaufzeit warm wird und sich des öfteren leicht rostig verfärbt, ist eine Mietminderung von 10 % gerechtfertigt.

Kreisgericht Görlitz, Urteil vom 29.12.1992 - 7 C 372/92.

Minderung 10 %

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Warmwasserversorgung (Ausfall)
Warmwasserversorgung (Ausfall)
Warmwasserversorgung (mangelhaft)
Warmwasserversorgung (mangelhaft)
Teilweiser Ausfall der Warmwasserversorgung