Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Zugluft (fehlender Windfang)

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Zugluft (fehlender Windfang)

Zugluft wegen eines fehlerhaften Windfangs rechtfertigt ganzjährig die Mietminderung in Höhe von 50,00 DM.

AG Reutlingen, Urteil vom 28.02.1990 - 8 C 1430/89, WM 1990, S. 146.

Minderung 50,- DM
Stichwörter: zugluft + fehlender + windfang

0 Kommentare zu „Zugluft (fehlender Windfang)”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net