gefragt von administrator am 30.11.1999

Zugluft (fehlender Windfang)

Zugluft (fehlender Windfang)

Zugluft wegen eines fehlerhaften Windfangs rechtfertigt ganzjährig die Mietminderung in Höhe von 50,00 DM.

AG Reutlingen, Urteil vom 28.02.1990 - 8 C 1430/89, WM 1990, S. 146.

Minderung 50,- DM
Stichwörter: fehlender + windfang + zugluft

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