gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung vor Einzug durch Vermieter (gewerbliche Räume)

Hallo, ich habe folgendes Problem:
am 03.04 2004 habe ich einen Mietvertrag für Gewerberäume abgschlossen. Der Vertrag wird am 01.05. 2004 wirksam. Am 24.04. 2004 erhielt ich vom Vermieter die Kündigung für die angemieteten Räume.
Die Kündigung besteht aus einem Satz:"Hiermit lösen wir den mit Ihnen am 03.04. 2004 abgeschlossenen Mietvertrag auf". Offenbar hat der Vermieter einen Mieter gefunden, der neben unseren, auch noch andere Räumlichkeiten im Gebäude anmieten möchte. Mein Mietvertrag weist jedoch keine Klausel auf, die den Rücktritt der Parteien vor Beginn des Mietverhältnisses regelt.
Meine Frage ist also: gibt es generell ein solches ausserordentliches Rücktrittsrecht in der Phase zwischen Vertragsunterzeichnung und Beginn des Mietverhältnisses, ggf. auch in den Wochen danach? Oder ist der Vertrag mit Unterzeichnung durch beide Parteien wirksam und lässt sich nicht einseitig kündigen?
Stichwörter: einzug + gewerbliche + kündigung + räume + vermieter

Antworten

antwort von blu3 am
Was ich vergass zu erwähnen: Ich habe am Montag, den 26.04. ein Gespräch mit dem Vermieter. Ich wäre überglücklich, wenn mir bis dahin
jemand antworten würde. Ein wenig Rechtssicherheit würde meine Argumentation sicherlich erheblich stützen .....

antwort von Oliver Curd am
Hallo,

Was wurde denn über die Kündigungsfristen vereinbart???

antwort von blu3 am
Der Mietvertrag ist auf ein Jahr befristet. Darüber hinaus sieht er ein Optionsrecht zur weiteren zweijährigen Vertragsverlängerung vor.
Es muss 6 Monate vor Vertragsende schriftlich dem Vermieter mitgeteilt werden ob der Mieter von dem Optionsrecht gebrauch machen will.
EIn ausserordentliches Kündigungsrecht besteht nur bei Insolvenz, und Mietschuldung (also die Standardausführung).

antwort von administrator am
Hi,

er kann nicht vorzeitig kündigen, muss die Fristen, die im Vertrag stehen einhalten.

Vertrag wird mit Unterschrift rechtsgültig!!! nicht erst bei Mietbeginn


Oliver c

antwort von administrator am
Hi .. hatte heute das Gespräch mit meinem Vermieter. Na ja er war recht kleinlaut. Er hatte sich wohl auch informiert, wie seine Vertragsauflösung mietrechtlich zu werten ist. Nun ja: Ich hab die Räume jetzt sicher (freu).
Dennoch vielen Danke für die postings.

Alexander

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