gefragt von administrator am 30.11.1999

Belege - auf wessen Name ausgestellt ?

Hallo!

Eine für mich wichtige Frage: welche Geltung und Bedeutung haben Belege für die Nebenkostenabrechnung, die nicht auf den genauen Namen des / der Vermieter (nämlich Geschwister) ausgestellt sind, sondern zB den Namen des Vaters dieser tragen? Mmüssen sie dennoch von mir berücksichtigt werden? (ich las an einigen Stellen im Internet gegenteiliges!) - Falls dies der Fall ist, auf welche Klausel, welches Gesetz, welchen Paragraphen kann ich mich dabei berufen?

Vielen Dank für eine kompetente Hilfe !
FRAGENDER
Stichwörter: ausgestellt + belege + name + wessen

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