gefragt von administrator am 30.11.1999
Raumnutzungsentschädigung Heizkeller umlagefähig auf Mieter?
Wer weiß Rat?Als einzige Mieter
Antworten
antwort von administrator am
So etwas ist schon sehr ungewöhnlich. Eigentlich müssen alle Sachen unter dem Posten "Verschiedenes" expliziet im Mietvertrag erwähnt sein. Ein Verweis auf die Anlage 3 ZBV reicht nicht aus. Sind sie nicht erwähnt, so sind sie nicht umlagefähig.Im Übrigen muss es ja auch ein toller Keller sein, den man für 4000 Euro p.a. vermietet. Wurde die Heizung denn erst im Nachhinein eingebaut, oder war sie schon immer in dem Raum?
antwort von administrator am
Danke, lieber Gast, für Ihren Tipp.die Heizung steht seit vielen Jahren in diesem wahrlich fürstlichen Keller, wir sind Neumieter in der Anlage seit 2002. In der ersten, für uns relevanten Nebenkostenabrechnung 2002 war diese Raumnutzungsentschädigung unter den "Heizkosten" verdeckt und für uns nicht einsehbar eingerechnet, so dass wir sie ahnungslos als Heizkosten bezahlt hatten.
Erst in der Nebenkostenabrechnung 2003 steht sie separat unter "Verschiedenes", ist uns also auch so überhaupt aufgefallen, und auf unsere Nachfrage bei der Eigentümerverwaltung hin hörten wir das erste Mal von einer Raumnutzungsentschädigung für eine Heizungsanlage in einem Keller. Der Vermieter hat uns darüber leider nicht aufgeklärt.
Der Vermieter stellt sich auf den Standpunkt, wen wundert es
Wir fühlen uns jetzt, auch durch Ihren Hinweis, ermutigt, die Raumnutzungsentschädigung nicht zu übernehmen.
Wir berichten, wie es weiter geht; ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt mit Berlin-Bezug kann sich aber trotzdem gern bei uns einmal melden: parisienne@aol.com
