gefragt von administrator am 30.11.1999

Kann ich die Wohnung behalten auch mit längere Abwesenheit?

Hallo!!

Ich will innerhalb meines Studiums nach Berlin wechseln und dort für 1-2 Jahre wohnen, aber meine Wohnung in Gelsenkirchen nicht aufgeben. In diesen 1-2 Jahren würde mein Bruder in die WOhnung ziehen wollen.
Ist das möglich? Muss ich dafür die Erlaubnis meines Vermieters einholen?
Ändert sich dadurch die Miete? Ich habe einen Mietpreis/Vertrag bekommen speziell für Studenten etc, mein Bruder fällt auch in diese Kategorie, von daher ist es kein Ausnutzen, von wegen ich miete die Wohnung billiger für jemand anderen der mehr bezahlen müsste.

Herzlichen Dank schon im Voraus für Antworten!!

:D
Stichwörter: längere + wohnung + abwesenheit + behalten

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Der Vermieter muss auf alle Fälle informiert, besser um erlaubnis gefragt werden!

evtl Untermietvertrag!! ! ! !

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