gefragt von administrator am 30.11.1999
Hundehaltung doch möglich?
Meine Töchter haben vom Opa am Ostersonntag einen zwergdackelwelpen geschenkt bekommen.Leider wusste der Opa nicht dass es bei uns einer Zustimmung durch den Vermieter bedarf.Wir wohnen in einer Wohnung die der Kirche gehört.Katzen dürfen wir halten.Wir haben jetzt einen schriftlichen Antrag gestellt,der Kirchenvorstand wird sich erst nächste Woche Donnerstag beraten und uns sie Entscheidung mitteilen.Wir haben den kleinen Racker jetzt erstmal beim Opa lassen müssen,der aber schon total ratlos ist,er ist gehbehindert und wohnt weiter weg von uns.Was können wir machen wenn der Vermieter unseren Antrag negativ entscheidet?Bleibt uns dann nur die Möglichkeit zu kündigen?Ihr könnt euch sicher die Tränen meiner Kinder vorstellen.Wir haben auch einen Kleingarten in dem wir uns überwiegend aufhalten.Der Hund würde hier wirklich nicht stören.Störend sind hier die vielen Kinder,die Hockey spielend den ganzen Tag auf dem Kirchplatz sind,wir haben uns nie darüber beschwert.Vielleicht kann uns ja jemand helfen,wir sind alle schon ganz unglücklich.Antworten
antwort von administrator am
Hallo, na wenn der oberste Herr die Entscheidung hätte, dann würde er ohne zu zögern zustimmen, nur kommt es jetzt auf das bodenpersonal an, das lässt bekannlich zu wünschen überig.
da müssen sie einfach abwarten wie der Kirchenrat entscheidet, na hoffentlich für das Gemeinwohl ihrer Familie.Und wenn nicht treten Sie aus der Kirche aus!!!
