Kinderlärm
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Kinderlärm
Zur Wohnanlage gehört ein Kinderspielplatz. Kinder spielen dort in üblicher Weise und verursachen dabei den gewöhnlichen Lärm. Ein Mieter, der sich dadurch gestört fühlt, darf deswegen nicht die Miete mindern (BGH, WM 1993, S. 277).
Die Kinder eines Mitmieters lärmen früh morgens und spät abends. Fühlt sich ein anderer Mieter im Haus dadurch gestört, kann Ihnen das 11 % Mietminderung einbringen (LG Köln, MDR 1971, S. 356).