gefragt von administrator am 30.11.1999
Gibts in diesem Fall überhaupt eine Kündigungsfrist?
Mein Kumpel hat einen Mietvertrag zum 1. Juni unterschrieben.Nun hat er sich das anders überlegt, er will woanders einziehen, da er sich eine eigene Wohnung gekauft hat.
Wie sind in diesem Fall die Fristen?
KAnn jemand helfen?
Danke Andreas
Antworten
antwort von rhw am
Hallo,... so wie im Mietvertrag vereinbart, bzw. als wenn er auch eingezogen wäre. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann IMHO kein Rücktrittsrecht o.ä. geltend gemacht werden.
MfG
rhw
