gefragt von administrator am 30.11.1999
Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel
Guten Tag...Seit 10 Jahren wohnen wir nun in einem Haus zur Miete.
Im Mietvertrag steht folgendes:".....´Mietverhältnis verlängert sich automatisch um 12 Monate,wenn nicht zum 14.12.gekündigt wird..."
Nun meine Frage:Darf mein Vermieter mir nur zu einem bestimmten Termin kündigen?Oder wann er will?
Im Mietvertrag stehen auch noch 12 Mon als Frist (Vertragsabschluss war ja vor MR-Reform).Gelten dann diese 12 Monate? Oder greift das neue Recht?
Besten Dank für Antworten,mein Vermieter hat nämlich angedeutet,das Mietverhältnis bald wg Eigenbedarf zu beenden ;-(
(wozu mir noch einfällt:Bei Eigenbedarf gibts doch keine Extra-Fristen??!)
Antworten
antwort von administrator am
Hallo,d.h. wenn Ihr Vermieter Ihnen nicht bis zum 14.12. kündigt läuft der Mietvertrag automatisch weiter, kündigt dieser bis zum 14.12. gilt die Kündigung.
Bis zum 31. August 2001 konnten auch einfache Zeitmietverträge, das heißt befristete Mietverträge, abgeschlossen werden. Hier war kein Befristungsgrund notwendig. Am Ende der vorgesehenen Vertragszeit konnte der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Erhielt der Vermieter zwei Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses dieses Fortsetzungsverlangen, konnte er das Vertragsverhältnis nur beenden, wenn er einen Kündigungsgrund hatte, zum Beispiel Eigenbedarf.
Wichtig: Dieser Typ Zeitmietvertrag gilt weiter, soweit er vor dem 1. September 2001 abgeschlossen wurde. Heute kann er nicht mehr vereinbart werden
