gefragt von administrator am 30.11.1999

Wie lange darf ein Vermieter seine Miete einklagen ?

Es ist so, das ich ein paar Mietern nicht bezahlt habe, aber der Vermieter diese nicht angemerkt hat. Sprich, keine Mahnung, oder sonstige Aufmerksamkeit.

Ist es wie bei Rechnungen, das eine nicht gemachte Mietzahlung, nach einem bestimmten Zeitraum, vom Vermieter nicht mehr eingeklagt werden kann?

Danke !!!!
Stichwörter: einklagen + lange + miete + vermieter

Antworten

antwort von administrator am
Hi,

die Verjährung laut Gesetz (§§ 194, 195 BGB)
beträgt 3 Jahre.
Sie beginnt jedoch erst mit dem Schluss des Jahres in dem
der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB).

Da ich aber kein Jurist bin, sondern nur ne Recht Vorlesung hatte
bin ich mir nicht 100%ig sicher...

Kannst dir die Paragraphen ja mal anschauen...

Gruß

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mietüberhöhung Überschreitung ortsüblichen Miete Rückzahlun
1-1.5 R Wohnung in Dresden zur Miete.
Suche in coburg oder umgebung (bis 20km) Wohnung zur Miete.
In welchem Zeitraum muss vom Vermieter eine Nebenkostenabrec
Begehung und Besichtigung durch den Vermieter