gefragt von administrator am 30.11.1999
Wie lange darf ein Vermieter seine Miete einklagen ?
Es ist so, das ich ein paar Mietern nicht bezahlt habe, aber der Vermieter diese nicht angemerkt hat. Sprich, keine Mahnung, oder sonstige Aufmerksamkeit.Ist es wie bei Rechnungen, das eine nicht gemachte Mietzahlung, nach einem bestimmten Zeitraum, vom Vermieter nicht mehr eingeklagt werden kann?
Danke !!!!
Antworten
antwort von administrator am
Hi,die Verjährung laut Gesetz (§§ 194, 195 BGB)
beträgt 3 Jahre.
Sie beginnt jedoch erst mit dem Schluss des Jahres in dem
der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB).
Da ich aber kein Jurist bin, sondern nur ne Recht Vorlesung hatte
bin ich mir nicht 100%ig sicher...
Kannst dir die Paragraphen ja mal anschauen...
Gruß
