gefragt von administrator am 30.11.1999

Vermieter ermahnt mich, ich solle meine Wohnung aufräumen ?!

Hi,

da zur Zeit meine Gasheizung in der Mietwohnung streikt, und der Vermieter selbst ein Gas/Wasser...-Installateur ist, war dieser, als ich bei der Arbeit gewesen bin, in meiner Wohnung um den Schaden am Gasbeuler zu beheben.
Etwas geschockt und verwirrt war ich, dass mein Vermieter mich danach rund gemacht hat, ich solle meine Küche aufräumen.
Ich bin Student, und nutze die Küche mehr oder minder nur als Abstellkammer, da ich selten selbst koche usw., und daher die Küche kaum brauche (Dementsprechend unordentlich sieht sie auch aus).

Darum die kurze Frage, muss ich mir so einen Anpfiff bieten lassen und seinen Anweisungen folge leisten ?
War echt stocksauer über das Gelaber.
Dann kam später noch sein Sohn vorbei, und meinte, er will ja schliesslich nicht wie bei der Bundeswehr zukünftig "Stubenbesichtigung" bei mir machen müssen.
Nun platzte mir wirklich fast der Kragen.

Ich könnte ja auch einfach eine andere Firma beauftragen den Beuler zu reparieren, zahlen muss ja eh der Vermieter ?!
Ausserdem habe ich nun seit 4 Tagen kein warmes Wasser mehr. Ab wann greift denn das Thema mit den 20% Mietnachlass ?

Bin echt auf 180. :x

Es geht mir jetzt garnicht so sehr um das Aufräumen, das tue ich ja gerne ab und zu mal :wink:, aber muss ich mir so etwas bieten lassen ?

Mein Wissen über Mietrecht hällt sich leider sehr in Grenzen. :oops:
Stichwörter: aufräumen + ermahnt + solle + vermieter + wohnung

Antworten

antwort von rhw am
[quote="place2be":bef14]Hi,

...
Ich könnte ja auch einfach eine andere Firma beauftragen den Beuler zu reparieren, zahlen muss ja eh der Vermieter ?!
Ausserdem habe ich nun seit 4 Tagen kein warmes Wasser mehr. Ab wann greift denn das Thema mit den 20% Mietnachlass ?
[/quote:bef14]

Hallo,

Vorsicht! Die sogenannte Ersatzvornahme dürfte hier nicht in Frage kommen, das heißt, du bliebest auf den Reparaturkosten sitzen, wenn du selbst Handwerker beauftragst.

Für die Mietminderung solltest du den Vermieter zunächst in Verzug setzen, also schriftlich eine Frist für die Reparatur festlegen und zugleich die Mietminderung für den Fall der Nichteinhaltung dieser Frist ankündigen.

MfG
rhw

antwort von place2be am
Hi rhw,

vielen Dank für die Hinweise !

Ich werde nochmals schreiben, falls sich diesbezüglich etwas getan hat.



Gruß, place2be

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