gefragt von administrator am 30.11.1999
Bearbeitungsgebühr Mietvertrag? Dringend!
Hallo zusammen,nach meinem kürzlichen Umzug erhielt ich vor einigen Tagen eine Rechnung über 75€ + 12 € Mwst Bearbeitungsgebühr für den Mietvertrag!
Rechnungsersteller ist die Immobilienverwaltungsgesellschaft, mit der ich den Mietvertrag abgeschlossen habe! Diese vertreten einen Vermieter X!
Im Mietvertrag ist kein Betrag oder eine allgemeine Bearbeitungsgebühr erwähnt und es wurde auch nicht mündlich darauf hingewiesen!
Kann man diese verlangen???
Vielen Dank für die Hilfe!
Antworten
antwort von administrator am
Bearbeitungsgebühr des VermietersVerlangt der Vermieter bei Abschluß des Mietvertrages vom Mieter eine Bearbeitungs- bzw. Mietvertragsausfertigungsgebühr, muß die Gebühr genau bestimmt werden und außerdem darf sie nicht unverhältnismäßig hoch sein.
Das Amtsgericht Bochum (66 C 531/97) hatte jetzt gegen die Wirksamkeit der Vereinbarung einer Beabeitungsgebühr von 300,-- DM keine Bedenken. Da die Wohnung ohne Einschaltung eines Maklers direkt vom Vermieter in Zeitungsanzeigen angeboten wurde, ging das Gericht davon aus, daß dem Vermieter tatsächlich Kosten in dieser Höhe entstanden waren.
Die meisten Gerichte ziehen - falls sie überhaupt eine Bearbeitungsgebühr für zulässig ansehen - die Grenze aber deutlich niedriger. So gehen beispielsweise das Landgericht Hamburg (9 S 8/8
Wird im Mietvertrag vereinbart, Kosten und Abgaben, die mit dem Abschluß des Vertrages verbunden sind, gehen zu Lasten des Mieters, ist das zu unbestimmt und damit unwirksam. Bei einer derartigen Vertragsklausel kann der Mieter nicht erkennen, welche Kosten noch auf ihn zukommen (OLG Celle 2 U 200/8
Gruß
